psyGA - ein Angebot der Initiative: Neue Qualität der Arbeit

Arbeitsanforderungen

Die Auswirkungen von Belastungen oder Arbeitsanforderungen auf den einzelnen Menschen nennt man Beanspruchung. Dabei können gleiche Belastungen von Mensch zu Mensch unterschiedliche Beanspruchungen (positiv und negativ) hervorrufen. Ob Arbeitsanforderungen zu negativer Beanspruchung führen und damit einen Schaden verursachen, hängt unter anderem von ihrer Dauer und ihrer Dosis ab; und von den sogenannten Ressourcen, über die Sie gleich noch mehr erfahren werden.

Arbeitsanforderungen führen also nicht automatisch zu psychischen Erkrankungen. Daher sollten die Bedingungen am Arbeitsplatz so gestaltet sein, dass sie vor möglichen negativen Auswirkungen schützen.

Das Arbeitsschutzgesetz betont seit 2013 explizit, dass bei jeder Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen zu berücksichtigen sind. Dabei geht es um die Belastungen, die mit Ihrer Tätigkeit einhergehen und dabei auf Sie einwirken können. Jeder Arbeitgeber ist zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

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