Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website wird derzeit überarbeitet und es wird ein WCAG-Test durchgeführt. Das Testergebnis wird an dieser Stelle veröffentlicht.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Rundschreiben der IBS
    Im Login-Bereich werden Rundschreiben für INQA-Beratungsstellen derzeit noch nicht als barrierefreie PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung gestellt.
  • Informationsgrafiken
    Alle Informationsgrafiken innerhalb der Lernplattform für den Kurs "INQA-Coaching" sind nicht für Mobilgeräte optimiert.
    Nutzen Sie im möglichst die Desktop-Ansicht für eine größere Darstellung der Grafiken. Die Inhalte werden bis spätestens Ende Juli 2023 für die mobile Ansicht optimiert und ausgetauscht.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.login.inqa.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Öffentlichkeitsarbeit und Internet
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-0
Telefax: 030 18 527-1830
E-Mail:

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an schicken. Mehr zu De-Mail finden Sie hier.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de