Warum werden Daten erhoben?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhebt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens des ESF Plus Förderprogramms INQA-Coaching personenbezogene Daten. Bei der Antragsstellung werden u.a. folgende personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden erhoben:
- Name, Vorname
- Arbeitgeber
- Rollenverteilung während des Coaching-Prozesses
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das Zuwendungsverfahren im Rahmen der für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) als Bewilligungsbehörde geltenden Vorschriften ordnungsgemäß durchführen zu können. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck
- der Prüfung und Bescheidung des Förderantrags, der Prüfung des Verwendungsnachweises und der Auszahlung der Zuwendung sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwendungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);
- der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (einschließlich Stichprobenprüfungen vor Ort);
- der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Überwachung der Mittelverwendung (Zuwendungsdatenbank des Bundes).
Hierfür ist es notwendig, dass bestimmte personenbezogene Daten die bei der Umsetzung des Programms INQA-Coaching im Unternehmen teilnehmen, erfasst und zu Prüfzwecken herangezogen werden.
Wie werden die Daten erhoben?
Der Zuwendungsempfänger füllt das Dokument „Übersicht zu den Teilnehmenden des INQA-Coachings“ mit Angaben zum Namen des Unternehmens, zum Rollenmodell, der Rollenverteilung, Namen/Vornamen der Geschäftsführung und Beschäftigtenvertretung aus. Dabei wird dokumentiert welche Rollen die Beteiligten während des Coaching-Prozesses eingenommen haben.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten erhoben?
Der Zuwendungsempfänger füllt das Dokument „Übersicht zu den Teilnehmenden des INQA-Coachings“ mit Angaben zum Namen des Unternehmens, zum Rollenmodell, der Rollenverteilung, Namen/Vornamen der Geschäftsführung und Beschäftigtenvertretung aus. Dabei wird dokumentiert welche Rollen die Beteiligten während des Coaching-Prozesses eingenommen haben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Satz c und e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 4 und Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/1060 sowie Artikel 17 und Anhang 1 der Verordnung (EU) 2021/1057. Die Datenverarbeitung ist zudem zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung gemäß §7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) erforderlich. Alle hier zitierten Rechtsgrundlagen können zum Beispiel auf www.esf.de (EU-Verordnungen), www.bfdi.bund.de (Datenschutzgrundverordnung) und www.gesetze-im-internet.de (Bundeshaushaltsordnung) eingesehen werden.
Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt unmittelbar nach Abschluss der gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 vorgesehenen Berichte und Bewertungen an die Europäische Kommission. Dies ist voraussichtlich spätestens 2032 mit Annahme des abschließenden Leistungsberichts der Fall.
Wer arbeitet mit den Daten?
Die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) ist verpflichtet, die notwendigen Daten im Rahmen der Antragsprüfung zu sichten. Er wurde auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen besonders hingewiesen und zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Daten werden darüber hinaus nicht weiter verarbeitet und nicht an Dritte übermittelt.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich weitergeleitet an:
die Bewilligungsbehörde
Team INQA-Coaching Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Europäischer Sozialfonds
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Knappschaftsplatz 1,
03046 Cottbus
E-Mail: inqa-coaching@kbs.de
als verantwortliches Bundesministerium
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Ia5 – Arbeitskultur in der betrieblichen Praxis,
Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
E-Mail: Ia5@bmas.bund.de